Mit der Einführung der KFN-Neubauförderung zum 01.03.2023 wurde für die Ökobilanzierung im QNG die Tabelle „Ökobilanzierung-Rechenwerte“ veröffentlicht und verpflichtend für die Nachweisführung im QNG vorgegeben. Die KFN-Neubauförderung sieht sowohl eine Grundförderstufe ohne QNG-Zertifizierung als auch eine Förderstufe mit QNG-Zertifizierung vor. Für beide Förderstufen beinhaltet die Nachweisführung eine Ökobilanzierung über den Lebenszyklus des zu fördernden Neubaus auf der einheitlichen Basis der QNG-Regeln. Da bei der Grundförderstufe ohne Zertifizierung keine Prüfung der Berechnungsergebnisse durch unabhängige Dritte erfolgt, hat das BMWSB als Fördermittelgeber die Tabelle „Ökobilanzierung-Rechenwerte“ für die Ökobilanzierung beim QNG eingeführt und gewährleistet damit die notwendige Qualitätssicherung auch in der Grundförderstufe.