Bild einer Architekturskizze und Ansicht eines Einfamilienhauses

Voraussetzung für die Vergabe des QNG sind die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Aufgaben und Akteure

Icon Systemanbieter

Systemanbieter sind Organisationen, die Bewertungssysteme des nachhaltigen Bauens als Programmeigner im Sinne der ISO/IEC 17030 konzipieren, betreiben sowie die Rechte an diesen halten.

Icon Planerinnen / Planer

Die Planerinnen / Planer sind verantwortlich für die Umsetzung der vorher vereinbarten Qualitäten; Abweichungen müssen eng mit den Nachhaltigkeitsberatenden und den Bauherrinnen / Bauherren abgestimmt werden.

Icon Zeicheninhaber und Siegelgeber

Zeicheninhaber und Siegelgeber mit finaler Entscheidungsbefugnis bei allen Fragen des QNG-PLUS und QNG-PREMIUM ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das BMWSB erteilt Zertifizierungsstellen gegen Vorlage einer Akkreditierungsurkunde gemäß ISO/IEC 17065 für den Geltungsbereich des QNG-PLUS und QNG-PREMIUM die Lizenz, das QNG-PLUS und das QNG-PREMIUM zu den Bedingungen dieser Siegeldokumente an Antragstellende zu vergeben.

Icon Bauherrinnen / Bauherren

Den Bauherrinnen / Bauherren obliegt in diesem Prozess die Beauftragung der Nachhaltigkeitsbewertung, die Veranlassung zusätzlicher Planungs- und Nachweisleistungen in dem vorher abgestimmten Umfang sowie die formale Beantragung von Zertifikaten und gegebenenfalls Fördermitteln.

Icon Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen

Die Geschäftsstelle QNG (GS-QNG) ist zentrale Ansprechpartnerin für an einer Mitwirkung im Prozess der Siegelvergabe interessierte Systemanbieter. Die GS-QNG veröffentlicht eine Liste der registrierten Bewertungssysteme auf www.qng.info. Sie unterstützt den Zeicheninhaber und die DAkkS bei ihren Tätigkeiten.

Icon Zertifizierungsstelle

Die Zertifizierungsstelle (z. B. STI, BiRN, DGNB, NaWoh) ist Vertragspartner der Bauherrinnen / Bauherren, beantwortet Fragen zur Zertifizierbarkeit und ist für die Prüfung der Unterlagen verantwortlich. Die Leistungen sind nicht verbindlich vorgegeben, sondern müssen individuell vereinbart werden.

Als nationale Akkreditierungsbehörde überwacht die DAkkS insbesondere die Kompetenz und Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle in ihrer Tätigkeit als Prüf- und Vergabestelle.

Icon Nachhaltigkeitsberatende

Nachhaltigkeitsberatende sind bei den jeweiligen Zertifizierungsstellen (z. B. STI, BiRN, DGNB, NaWoh) gelistet und unterstützen mit dem Ziel der Zuerkennung des QNG bei der Auswahl der Systeme, der Durchführung der Zertifizierung und den unterschiedlichen Qualitätsstandards. Die Nachhaltigkeitsberatenden sind unabhängig von der Zertifizierungsstelle und im Auftrag der Bauherrinnen / Bauherren tätig. Die Leistungen sind nicht verbindlich vorgegeben, sondern müssen individuell vereinbart werden. Auch hierzu können die Zertifizierungsstellen Informationen bereitstellen.

Ablauf der Zertifizierung

1. Beantragen, Anmelden und Planen

Nach der Bedarfsermittlung werden zu Planungsbeginn die vorliegenden Konzepte im Rahmen eines "Pre-Checks" überprüft und die angestrebten Qualitätsstandards in einer Zielvereinbarung festgelegt. In dem darauf aufbauenden Pflichtenheft sollten die notwendigen Nachweisleistungen dargestellt sowie Verantwortlichkeiten und Termine festgelegt werden. Zielvereinbarung und Pflichtenheft sind die Grundlage für ein Qualitätsmanagement während der Planung und Ausführung. Die Umsetzung der angestrebten Qualitäten obliegt den Planenden und kann im Einzelfall durch die Nachhaltigkeitsberatenden unterstützt werden. Typische Leistungen sind beispielsweise die Erstellung von Ökobilanzen (LCA) und Lebenszykluskostenberechnungen (LCC) sowie die Unterstützung bei der Auswahl umweltfreundlicher Baustoffe.

Bedarfsermittlung

Bauherrin/Bauherr

Beauftragung der Nachhaltigkeitsberatenden 

Nachhaltigkeitsberatende

erbringen in der Regel folgende Leistungen:

  • Beratung zu Bewertungssystem, Qualitätsstufe und notwendigen Leistungen
  • Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle
  • Erstellung und Abstimmung von Pre-Check/Zielvereinbarung mit Bauherrin/Bauherr und Planungsbeteiligten

Zertifizierungsstelle

steht bei Rückfragen zur Zertifizierbarkeit zur Verfügung

Planung

Bauherrin/Bauherr

Anmeldung bei der Zertifizierungsstelle mit Beantragung QNG

ggf. Beauftragung von Planungsbeteiligten (z. B. Architektin/Architekt) mit zusätzlichen Planungs- und Nachweisleistungen entsprechend Abstimmung mit Nachhaltigkeitsberatenden

Nachhaltigkeitsberatende

erbringen in der Regel folgende Leistungen:

  • Erstellung und Abstimmung des Pflichtenhefts
  • Erstellung Ökobilanz und Lebenszykluskostenberechnung
  • Bewertung von Variantenvergleichen hinsichtlich der Zertifizierung
  • Einholung und Bewertung relevanter Nachweise
  • Beratung zu Bauprodukten

Zertifizierungsstelle

Registrierung des Projektes und Abschluss Zertifizierungsvertrag

2. Vergabe von Bauleistungen und Bauphase

Vergabe und Ausführung von Bauleistungen

Bauherrin/Bauherr

Nachhaltigkeitsberatende

erbringen in der Regel folgende Leistungen:

  • Formulierung von Anforderungen für Auftragsvergaben, z. B. Leistungsverzeichnisse (insbesondere zur Vermeidung von Schad- und Risikostoffen)
  • für QNG-PREMIUM: Überprüfung von Produkt- und Sicherheitsdatenblättern und ggf. weiteren Unterlagen vor Einbau der Bauprodukte
  • für QNG-PREMIUM: Erstellung von Freigabelisten und stichprobenartige Kontrolle der eingesetzten Bauprodukte

Zertifizierungsstelle

3. Fertigstellung und Zertifizierung

Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden die Dokumentationsunterlagen final bewertet, die Nachweisunterlagen zusammengestellt und bei der Zertifizierungsstelle eingereicht. Optional können für ein temporäres Planungszertifikat schon zum Zeitpunkt der Genehmigungsplanung die bereits vorliegenden Nachweise zusammengestellt und der Konformitätsprüfungsstelle vorgelegt werden.

Je nach Erfüllungsgrad der Kriterien vergibt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat. Sind zusätzlich auch die Anforderungen des QNG erfüllt, vergibt die Zertifizierungsstelle auch das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ im erreichten Anforderungsniveau QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM.

Dokumentation / Zertifizierung

Bauherrin/Bauherr

Nachhaltigkeitsberatende

erbringen in der Regel folgende Leistungen:

  • Einholung, Aktualisierung und Bewertung von Nachweisen
  • Zusammenstellung und Einreichung der Unterlagen

Zertifizierungsstelle

  • Prüfung der Unterlagen
  • Bei Erfüllung der Anforderungen: Verleihung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude und Siegelmeldung bei der Geschäftsstelle QNG