Allgemeine
Anforderungen
Grundvoraussetzung für die Verleihung des QNG ist eine Zertifizierung mit einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen. Die Bewertung geschieht dabei entsprechend der Systemregeln der Bewertungssysteme.
Auch wenn sich die Systemstrukturen, die Gewichtung, die Bewertungsmethoden, die Bewertungsmaßstäbe und die Nachweisführung der Nachhaltigkeitsbewertungssysteme unterscheiden können, liegt allen registrierten Bewertungssystemen ein einheitliches Nachhaltigkeitsverständnis zugrunde.
Voraussetzungen an die Registrierung von Bewertungssystemen
Die registrierten Bewertungssysteme für nachhaltiges Bauen sind Instrumente zur Qualitätssicherung und stehen für eine ganzheitliche Betrachtung und Transparenz von Gebäudequalitäten.
Für eine Registrierung müssen Bewertungssysteme die Voraussetzungen an die Registrierung von Bewertungssystemen des QNG-Handbuchs und der Anlage 2 zum QNG-Handbuch erfüllen. Das QNG stellt damit sicher, dass die Bewertungssysteme im Einklang mit den international anerkannten Nachhaltigkeitszielen stehen, die nationalen und internationalen Normen einhalten und die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen.
Informationen zu den Anforderungen der registrierten Bewertungssysteme sind den Kriteriensteckbriefen der Bewertungssysteme zu entnehmen oder können bei den Systemanbietern und Zertifizierungsstellen erfragt werden.
Grundanforderung an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Die registrierten Bewertungssysteme betrachten die folgenden Themen:
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Die soziokulturelle und funktionale Qualität stellt die Anforderungen des Nutzers in den Vordergrund. Es geht unter anderem um Komfort, Innenraumlufthygiene, Benutzerfreundlichkeit von technischen Anlagen, aber auch um Barrierefreiheit und Sicherheit.
Ökonomische Qualität
Die ökonomische Qualität beurteilt die Kosten im Lebenszyklus. In der Regel werden auch weitere Merkmale wie Wertstabilität und Anpassbarkeit betrachtet.
Ökologische Qualität
Die ökologische Qualität bewertet über den gesamten Lebenszyklus mögliche Umweltwirkungen, etwa das Treibhausgaspotenzial, die Inanspruchnahme von Ressourcen sowie Schad- und Risikostoffe in Baumaterialien.
Technische Qualität
Die technische Qualität beurteilt unter anderem die Qualität der Gebäudehülle und die Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit der Baukonstruktion.
Prozessqualität
Die Prozessqualität zeigt die wichtigsten Anforderungen an Planung, Bau und Vorbereitung der Betriebsphase auf und kann so als Handlungsleitfaden für eine gelungene Umsetzung dienen.
Komfort und Funktionalität
Die Nutzung steht im Vordergrund jeder Planung, die Erfüllung der damit verbundenen funktionalen Anforderungen ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Gebäuden. Menschen in den westlichen Industrieländern verbringen bis zu 90 % ihrer Zeit in Innenräumen. (1) Wie diese gestaltet sind, hat daher einen hohen Einfluss auf unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit. Wesentlich hierfür ist die Möglichkeit einer komfortablen, gesunden und inklusiven Nutzbarkeit von Gebäuden.
Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:
- die Erfüllung von spezifischen Nutzungsanforderungen zur Sicherstellung einer hohen Nutzerzufriedenheit, die je nach Nutzungsart festzulegen sind,
- der Grad der Barrierefreiheit auf dem Grundstück, bei den Zugängen zum Gebäude, in den öffentlichen Verkehrsflächen sowie ausgewählten Nutzungsbereichen, damit Menschen mit Einschränkungen ein unabhängiges Leben führen und an allen Lebensbereichen voll teilhaben können,
- der thermische Komfort im Sommer mit dem Ziel der Sicherung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Nutzerzufriedenheit,
- die Art und Qualität der Versorgung mit Tageslicht und Kunstlicht sowie der Sichtbeziehungen nach außen und
- bei Wohngebäuden zusätzlich der Schallschutz, um die Grundanforderungen an Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Nutzerzufriedenheit, Privatheit und Vertraulichkeit zu erfüllen.
(1) World Health Organization, Combined or multiple exposure to health stressors in indoor built environments (World Health Organization, 2014)
Ressourceninanspruchnahme und Umweltwirkungen
Die Errichtung von Bauwerken beansprucht in erheblichem Umfang Ressourcen und verursacht hohe Umweltwirkungen. Der Bau- und Gebäudebereich ist bei sektorübergreifender Betrachtung für etwa 40 % der Treibhausgasemissionen (2) und für über 50 % des Abfallaufkommens (3) in Deutschland verantwortlich. Gleichzeitig steigt die Siedlungs- und Verkehrsfläche noch immer um über 50 Hektar pro Tag an (4).
Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
- die Flächeninanspruchnahme zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, Vermeidung der Zersiedelung und Verringerung der Versiegelung,
- die Ressourceninanspruchnahme und Wirkungen auf die globale Umwelt mit dem Ziel der Schonung natürlicher Ressourcen und der Begrenzung negativer Wirkungen auf die globale Umwelt,
- die Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit der Baukonstruktion in Verbindung mit langlebigen und anpassbaren Bauwerken mit dem Ziel der Verlangsamung bzw. des Schließens von Stoffkreisläufen,
- die Reduktion von Risiken für Gesundheit und die lokale Umwelt durch die gezielte Auswahl von Bauprodukten sowie
- der Trinkwasserbedarf in der Nutzungsphase.
(2) BMWi, „Hoher Energieverbrauch des Gebäudesektors“, Newsletter Energiewende, Nr. 22 (2014)
(3) „Abfallbilanz (Abfallaufkommen/-verbleib, Abfallintensität, Abfallaufkommen nach Wirtschaftszweigen)“, Statistisches Bundesamt (Destatis), 30. Juni 2021
(4) „Flächenindikator ‚Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche‘“, www.destatis.de, 23. November 2021
Effizienz, Kosten und langfristige Wertstabilität
Immobilien verursachen bei der Errichtung hohe Kosten und binden Kapital für einen langen Zeitraum. Gleichzeitig müssen sie dauerhaft instandgehalten und betrieben werden. Wichtig sind daher der langfristige Werterhalt – umso mehr, wenn die eigene Immobilie auch der Altersvorsorge dienen soll – und die Angemessenheit der laufenden Kosten, der sogenannten Baunutzungskosten.
Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
- die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Nutzerbedürfnisse und Nutzungsbedingungen für eine langfristige Nutzbarkeit des Gebäudes und zukünftige Vermiet- oder Vermarktbarkeit und
- die Flächeneffizienz als Merkmal der Qualität der Grundrisslösung im Hinblick auf das Maß der Verwendung gebauter Fläche zur Erfüllung eines Unterbringungs- oder Baubedarfs mit dem Ziel der effizienten Nutzung bebauter Flächen.
Planungsprozesse und Voraussetzung für die Bewirtschaftung
Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
- die Art und der Umfang der geschaffenen Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung des Gebäudes im Betrieb, um den Prozess der Erfassung, Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung von Parametern des Betriebs und der Nutzung zu unterstützen,
- bei Nichtwohngebäuden zusätzlich die Qualität der Projektvorbereitung einschließlich konzeptioneller Ansätze zur Berücksichtigung von Suffizienz-Aspekten und
- bei Komplettsanierungen zusätzlich eine umfangreiche und systematische Bestandsanalyse sowie eine detaillierte (Teil-)Rückbauplanung.
Die einzelnen Anforderungen sind in Kriteriensteckbriefen der registrierten Bewertungssysteme hinterlegt. Während sich die genaue Methodik, die Bewertungsmaßstäbe oder die Nachweisführung unterscheiden können, ist die Berücksichtigung der folgenden Themen die grundlegende Voraussetzung für die Registrierung von Bewertungssystemen.
Besondere
Anforderungen
Mit der Nachhaltigkeitszertifizierung werden die wesentlichen Aspekte des nachhaltigen Bauens abgedeckt. Für die Verleihung des QNG sind zusätzlich Mindestanforderungen in einigen Kriterien mit besonderem öffentlichem Interesse zu erfüllen.
Das QNG wird in zwei Anforderungsniveaus vergeben, die sich ausschließlich durch unterschiedlich ambitionierte Mindestanforderungen in den Kriterien mit besonderem öffentlichem Interesse auszeichnen. Die Anforderungsniveaus lassen die Erfüllung nachhaltigkeitsrelevanter Merkmale und Eigenschaften in überdurchschnittlicher Qualität (QNG-PLUS) und deutlich überdurchschnittlicher Qualität (QNG-PREMIUM) auf einen Blick erkennen.
Die unterschiedlichen Anforderungen von QNG-PLUS und QNG-PREMIUM sind im Detail in der Anlage 3 zum QNG-Handbuch einsehbar.
Treibhausgase und Primärenergie im Lebenszyklus
Der Klimawandel gehört zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Bundesregierung trug dieser Herausforderung mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes im August 2021 Rechnung. Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 ist damit nun gesetzlich verankert. Zu diesem Zeitpunkt werden heute errichtete Gebäude nahezu unverändert Teil des Gebäudebestandes sein.
Gebäudebezogene Emissionen verursachen bei einer sektorenübergreifenden Betrachtung – also inklusive der Emissionen aus der Herstellung der Bauprodukte sowie der Energiebereitstellung für die Bewirtschaftung – derzeit etwa 40 % der Treibhausgasemissionen in Deutschland (5). Es ist daher notwendig, bereits heute in den klimaneutralen Gebäudebestand von morgen zu investieren.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert verbindliche Anforderungen an den Energiebedarf im Gebäudebetrieb. Die notwendigen Maßnahmen, um den Energiebedarf zu minimieren, sind erprobt und reduzieren gleichzeitig die Treibhausgasemissionen und die Inanspruchnahme von fossiler Primärenergie im Betrieb. Dadurch gewinnt die Konstruktion für die insgesamt verursachten Treibhausgasemissionen an Bedeutung.
Zukünftig muss daher auch der für die grauen Emissionen verantwortliche bauliche Teil verstärkt in den Fokus rücken. Hierzu müssen die Herstellung, die Instandhaltung und die zukünftige Aufbereitung und Entsorgung von Bauprodukten berücksichtigt werden. Neben einem energieeffizienten Betrieb können die Treibhausgasemissionen und die Inanspruchnahme von fossiler Primärenergie durch ressourcensparendes Bauen oder den Einsatz von erneuerbaren Rohstoffen reduziert werden. Ziel ist eine Optimierung von Konstruktion und Betrieb hinsichtlich der Umweltwirkungen. Die Maßnahmen zur Zielerreichung sollen sich technologieoffen an der Performance orientieren und werden bewusst nicht festgelegt.
Alle für das QNG registrierten Bewertungssysteme beurteilen mithilfe der Ökobilanzierung die Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Das QNG baut auf diesem Erfahrungsschatz auf. Die Bilanzierungsregeln des QNG entsprechen der europäischen Normung. Sie regeln die Berücksichtigung von Haustechnik und Nutzerstrom ebenso wie die eindeutige Zuordnung von Datensätzen zu Bauprodukten, Dienstleistungen und Prozessen. Auf Basis der vereinheitlichten Bilanzierungsregeln des QNG wurden die Anforderungswerte von QNG-PLUS und QNG-PREMIUM festgelegt, die einheitliche Standards und eine Vergleichbarkeit unabhängig vom verwendeten Bewertungssystem sicherstellen.
Inzwischen gibt es unterschiedliche Programme und Berechnungshilfsmittel zur Erstellung von Ökobilanzen. Eine Übersicht mit zu verwendender Software aus der Gütegemeinschaft 18599 kann unter https://www.18599siegel.de/qng-validierung abgerufen werden. Darüber hinaus können von den Zertifizierungsstellen anerkannte LCA-Tools genutzt werden.
Als Datengrundlage für die Bilanzierung nach QNG ist die Tabelle Ökobilanzierung – Rechenwerte für Baumaterialien, Bauteile und Anlagen in der gemäß den Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude vorgegebenen Version zu verwenden.
Wohngebäude
Für Wohngebäude wurden konkrete Benchmarks festgelegt.
Die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus dürfen für das QNG-PLUS
maximal 24 kg CO2 Äqu./m² a und der ermittelte Primärenergiebedarf nicht erneuerbar im Gebäudelebenszyklus maximal 96 kWh/m² a betragen.
Die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus dürfen für das QNG-PREMIUM
maximal 20 kg CO2 Äqu./m² a und
der ermittelte Primärenergiebedarf nicht erneuerbar im Gebäudelebenszyklus maximal 64 kWh/m² a betragen.
Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude werden die Benchmarks aufgrund der großen Bandbreite und der potenziell erheblichen Unterschiede der betrachteten Gebäude projektspezifisch ermittelt. Sie setzen sich zusammen aus einem gebäudebezogenen Anteil für die Konstruktion sowie betriebs- und nutzungsbedingten Anteilen, die weiter untergliedert werden. Die detaillierte Ermittlung des Anforderungswertes ist im Anhangdokument 3.2.1.2 "LCA-Anforderungswert Nichtwohngebäude" zur Anlage 3 des Handbuchs QNG dargestellt.
Sowohl an den gebäudebezogenen als auch an den betriebsbedingten Anteil werden für Neubau und Modernisierung gleichermaßen strenge Anforderungen gestellt.
In der Modernisierung können höhere Emissionen im Betrieb gegebenenfalls durch geringere graue Emissionen infolge der Weiternutzung vorhandener Bausubstanz ausgeglichen werden.
(5) Livia Ramseier und Rolf Frischknecht, Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland, hg. von BBSR, BBSR-Online-Publikation 17, 2020
Nachhaltige Materialgewinnung
Für den Bau von Gebäuden werden in erheblichem Umfang Materialien eingesetzt, die aus der Umwelt entnommen werden. Hierbei ist auf eine möglichst schonende und nachhaltige Materialgewinnung zu achten. Insbesondere bei der potenziell klimafreundlichen Verwendung von Holz im Bauwesen darf dies nicht zulasten der Ökosystemleistungen des Waldes gehen.
Die Verwendung von zertifiziertem Holz und Holzwerkstoffen aus nachhaltiger Forstwirtschaft gewährleistet eine Waldbewirtschaftung, die über gesetzliche Standards hinausgeht und wesentliche ökologische, ökonomische und soziokulturelle Anforderungen berücksichtigt – auch in Ländern, in denen die gesetzlichen Standards nicht mit denen in Deutschland vergleichbar sind.
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
- PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes),
- FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) oder
- durch vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden.
Der Einsatz von Recyclingmaterialien hat das Potenzial, die Inanspruchnahme von Primärrohstoffen im Bauwesen signifikant zu senken. Betrachtet werden hier zunächst Beton, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate. Diese Anforderung besteht zunächst nur im Nichtwohnungsbau.
Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten:
- Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb),
- ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z. B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück und
- Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung.
Dürfen Betonbauteile aufgrund der geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht mit einem erheblichen Recyclinganteil ausgeführt werden, so können deren Massen aus der Massenbilanz abgezogen werden.
Datenquellen:
www.fsc-deutschland.de
www.pefc.de
www.recyclingbaustoffe.de
Wohngebäude
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn mindestens 80 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Nichtwohngebäude
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn mindestens 70 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen und
mindestens 30 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil hat.
Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn mindestens 85 % der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen und
mindestens 50 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil hat.
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien
Neben dem individuellen Interesse an einer wohngesunden Umgebung besteht auch ein öffentliches Interesse an einer geringen Schadstoffbelastung von Baumaterialien. Die Belastung bei der Verarbeitung im Bauhandwerk ist meist ungleich höher als die Belastung für die Nutzerinnen und Nutzer. Auch die Herstellung von Chemikalien birgt Risiken für Umwelt und Gesellschaft bei großflächiger Freisetzung von Schadstoffen im Havariefall. Nicht zuletzt sind schadstoffbelastete Materialien ein Hindernis für die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft.
Diese Risiken und Schwierigkeiten können, vorausschauend geplant, leicht minimiert werden. In der Regel ist kein Verzicht auf bestimmte Baustoffgruppen erforderlich, sondern lediglich eine gezielte Produktwahl. Hierbei helfen Siegel wie der Blaue Engel oder das Umweltzeichen EMICODE®, das besonders emissionsarme Bauprodukte kennzeichnet.
Für die Erlangung des QNG wurden konkrete Anforderungen an einzelne Baustoffe formuliert. Für das QNG-PLUS ist von den ausführenden Firmen die Einhaltung dieser Anforderungen zu bestätigen. QNG-PREMIUM erfordert eine genaue Dokumentation der verwendeten Baustoffe und bietet somit eine höhere Transparenz und Vorteile für zukünftige Sanierungsmaßnahmen oder den Rückbau.
Datenquellen:
www.wecobis.de
Wohngebäude
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn der Bauherr / die Bauherrin alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet hat und die Firmen nach Fertigstellung ihrer Leistungen deren Erfüllung erklären.
Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn die Erfüllung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung für alle neu eingebauten Materialien und Produkte nachgewiesen wurde.
Nichtwohngebäude
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn der Bauherr /die Bauherrin alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet hat und die Firmen nach Fertigstellung ihrer Leistungen deren Erfüllung erklären.
Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn die Erfüllung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung für alle neu eingebauten Materialien und Produkte nachgewiesen wurde.
Barrierefreiheit
Gemäß Grundgesetz darf kein Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Dies setzt die möglichst selbständige Nutzung von Gebäuden auch durch Menschen mit Behinderung voraus. Der gleichberechtigte Zugang zu Gebäuden ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, die im Mai 2008 in Kraft trat und für die Mitgliedsstaaten verpflichtend ist.
In Deutschland wird die Barrierefreiheit von Gebäuden in den Landesbauordnungen geregelt und weiter konkretisiert. Im QNG werden einheitliche und weitergehende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden gestellt, die sowohl die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen als auch die langfristige Nutzbarkeit von Gebäuden sicherstellen sollen.
Wohngebäude
Für Wohngebäude wird der Aspekt altengerechtes Wohnen betrachtet. Unsere Gesellschaft verändert sich durch die demografische Entwicklung, aber
auch aufgrund veränderter familiärer Konstellationen und individueller Ansprüche. Notwendig sind inklusive Konzepte in der Architektur, die ein langfristig eigenständiges Wohnen fördern, gleichzeitig flächensparend und nicht wesentlich teurer sind.
QNG-PLUS
Neuerrichteten Gebäuden (Neubau) mit mehr als 5 Wohneinheiten darf QNG-PLUS nur zuerkannt werden, wenn für mindestens 80 % der Wohneinheiten und der Gemeinschaftsflächen des Gebäudes die Erfüllung von 7 der nachfolgenden 8 Anforderungen des Standards „ready besuchsgeeignet“ nachgewiesen wird:
Anforderungen aus ready-Leitkriterium A1 „Absatzfreie Zugänge“
A1.1 Der Aufzugseinbau zur Erschließung aller nutzbaren Geschosse muss nachweislich vorbereitet sein, insbesondere bezüglich Raum- und Flächenbedarf, Statik und Gründung.
A1.2 Die Erschließung bis zu den Wohnungseingangstüren muss stufen- und schwellenlos sein.
Anforderungen aus ready-Leitkriterium A2 „Ausreichende Größen“
A2.2 Wege, Flure – nutzbare Breite
A2.4 Haus-, Wohnungseingangs-, Fahrschachttüren
A2.5 Türen – nutzbare Durchgangsbreite
A2.6 Wendeflächen außerhalb der Wohnung
A2.7 Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung
Anforderungen aus ready-Leitkriterium A4 „Attraktivität und Sicherheit“
A4.4 Treppensteigung (max. Stufenhöhe/min. Stufenauftritt)
QNG-PREMIUM
Neuerrichteten Gebäuden (Neubau) mit mehr als 5 Wohneinheiten darf QNG-PREMIUM nur zuerkannt werden, wenn für alle Wohneinheiten und Gemeinschaftsflächen des Gebäudes die Erfüllung von 7 der nachfolgenden 8 Anforderungen des Standards „ready plus“ nachgewiesen wird:
Anforderungen aus ready-Leitkriterium A1 „Absatzfreie Zugänge“
A1.1 Ein Aufzug zur Erschließung aller nutzbaren Geschosse muss vorhanden sein.
A1.2 Die Erschließung bis zu den Wohnungseingangstüren muss stufen- und schwellenlos sein.
Anforderungen aus ready-Leitkriterium A2 „Ausreichende Größen“
A2.2 Wege, Flure – nutzbare Breite
A2.4 Haus-, Wohnungseingangs-, Fahrschachttüren
A2.5 Türen – nutzbare Durchgangsbreite
A2.6 Wendeflächen außerhalb der Wohnung
A2.7 Bewegungsflächen innerhalb der Wohnung
Anforderungen aus ready-Leitkriterium A4 „Attraktivität und Sicherheit“
A4.4 Treppensteigung (max. Stufenhöhe/min. Stufenauftritt)
Die Standards „ready besuchsgeeignet“ und „ready plus“ sind definiert in der Publikation „ready kompakt – Planungsgrundlagen zur Vorbereitung von altengerechten Wohnungen“
(BBSR-Veröffentlichung aus der Reihe „Forschung für die Praxis, Band 5).
Nichtwohngebäude
In Nichtwohngebäuden werden neben den Anforderungen der Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen auch Anforderungen an die Barrierefreiheit von Arbeitsstätten gestellt.
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn bei Arbeitsstätten ab 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mindestens 10 % der als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche inkl. der zugehörigen Verkehrs- und Nebenflächen entsprechend der geltenden Normung und der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zugänglich sind. Im gleichen Geschoss stehen in der Nähe dieser Arbeitsplätze barrierefreie Sanitärräume zur Verfügung.
Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn bei Arbeitsstätten mindestens 25 % der als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche inkl. der zugehörigen Verkehrs- und Nebenflächen entsprechend der geltenden Normung und der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zugänglich sind. Im gleichen Geschoss stehen in der Nähe dieser Arbeitsplätze barrierefreie Sanitärräume zur Verfügung.
Die barrierefreie Zugänglichkeit beinhaltet bei QNG-PLUS und QNG-PREMIUM auch die Zugänglichkeit der zugehörigen Verkehrs- und Nebenflächen sowie barrierefreier Sanitärräume im gleichen Geschoss und in der Nähe dieser Arbeitsplätze. Um das QNG zu erhalten, müssen die Anforderungen der DIN 18040-1 eingehalten und nachgewiesen werden, unabhängig davon, ob diese im jeweiligen Bundesland eingeführt ist.
Naturgefahren am Standort
Für die langfristige Nutzung von Gebäuden, den Werterhalt sowie die Reduktion von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit müssen Risiken aus Naturgefahren am Standort minimiert werden. Daher sind diese am Standort zu analysieren und gegebenenfalls durch bauliche und organisatorische Maßnahmen zu minimieren. Erfasst und bewertet werden auch die aktuelle und die künftige Gefährdung durch lokale Folgen des Klimawandels.
Für die Verleihung des QNG ist eine Analyse und Bewertung der Gefährdung des Gebäudes am Standort durch ausgewählte Naturgefahren erforderlich, dazu gehören u. a.:
- Wintersturm
- Hagel
- Hitze
- Starkregen
- Blitzschlag
- Schneelast
- Hochwasser
- Radon
Für die Analyse und Bewertung einer Gefährdung durch Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag und Schneelast am Standort des Gebäudes ist das frei zugängliche Informationssystem „GIS-ImmoRisk Naturgefahren“ („ImmoRisk“) zu verwenden. Hochwassergefahrenkarten oder sonstige geeignete Quellen geben Aufschluss über die Hochwassergefahr am konkreten Standort. Ein Radon-Risiko lässt sich durch die Zuordnung des Grundstücks zu einem Radon-Vorsorgegebiet erkennen. Basis hierfür ist die Einstufung durch das jeweilige Bundesland. Das Bundesamt für Strahlenschutz bietet hierzu eine Übersicht.
Sind am Standort überdurchschnittliche Gefährdungen bekannt oder zukünftig zu erwarten, muss darauf mit baulichen oder technischen Merkmalen des Gebäudes oder der gebäudenahen Außenanlagen reagiert werden. Auch organisatorische Maßnahmen sind zulässig, wenn sie eine Risikobewältigung im Rahmen des Gebäudebetriebs sicherstellen.
Wohngebäude
Für Wohngebäude gibt es in diesem Kriterium keine Anforderungen für die Zertifizierung mit dem QNG.
Nichtwohngebäude
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS / QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn eine Analyse und Bewertung der Gefährdung des Gebäudes am Standort durch ausgewählte Naturgefahren durchgeführt wurde sowie
auf alle bekannten und künftig zu erwartenden überdurchschnittlichen Gefährdungen durch Naturgefahren am Standort mit baulichen oder technischen Merkmalen des Gebäudes oder der gebäudenahen Außenanlagen reagiert und dies dokumentiert wurde. Alternativ sind organisatorische Maßnahmen der Risikobewältigung im Rahmen des Gebäudebetriebs vorgesehen.
Erfasst und bewertet werden die aktuelle und die künftige Gefährdung durch lokale Folgen des Klimawandels in Bezug auf
1.1 Wintersturm, Hagel, Hitze, Starkregen, Blitzschlag, Schneelast,
1.2 Hochwasser und
1.3 Radon.
Gründach
Ein Gründach kann der Regenwasserrückhaltung, der Verbesserung des Mikroklimas, der Luftreinhaltung und bei richtiger Bepflanzung auch der Erhöhung der Artenvielfalt dienen. Gut geeignete Dachflächen für eine Begrünung sind dabei alle Dachflächen mit einer Neigung bis 10° (Grad). Für die Dachbegrünung muss die Substrathöhe mindestens 10 cm oder im Falle der Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage mindestens 6 cm betragen. Zu verwenden ist zudem standortgerechtes Saatgut gemäß Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen 2018 (FLL Dachbegrünungsrichtlinie).
Datenquelle
www.gebaeudegruen.info
Wohngebäude
Für Wohngebäude gibt es in diesem Kriterium keine Anforderungen für die Zertifizierung mit dem QNG.
Nichtwohngebäude
Dem Gebäude darf nur QNG-PLUS zuerkannt werden, wenn mit einer Analyse der Möglichkeiten einer Dachbegrünung (Analyse der Gründacheignung) das Gründachflächenpotenzial festgestellt wurde und
mindestens 50 % des festgestellten Gründachflächenpotenzials neuerrichteter Dachflächen als Gründach genutzt werden.
Dem Gebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt werden, wenn mit einer Analyse der Möglichkeiten einer Dachbegrünung (Analyse der Gründacheignung) das Gründachflächenpotenzial festgestellt wurde und
mindestens 70 % des festgestellten Gründachflächenpotenzials neuerrichteter Dachflächen als Gründach genutzt werden.